Anhebung des Basiszinssatzes durch EZB-Leitzinsentscheidung Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im September 2026 auch der Basiszinssatz von 1,53 % auf 2,03 % erhöht. Gesetzlicher Aufschlag und Freigrenze für Stundungszinsen Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt. Vergleich der Zinssätze seit 16.9.2026 und bisher | | Seit 16.9.2026 | Bisher | | Stundungszinsen | 6,53 % | 6,03 % | | Aussetzungszinsen | 4,03 % | 3,53 % | | Anspruchszinsen | 4,03 % | 3,53 % | | Beschwerdezinsen | 4,03 % | 3,53 % | | Umsatzsteuerzinsen | 4,03 % | 3,53 % | Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert)
|